Mit unserer Homepage geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Praxis, die wir im Februar 2020 in Etterzhausen eröffnet haben.
Doch jede Therapie beginnt mit einem persönlichen Gespräch.
Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie eine kurze Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihren Besuch!
Praxisurlaub
Unsere Praxis ist vom 23.12.24 bis einschließlich 06.01.25 geschlossen. In dieser Zeit finden auch keine Wellnessmassagen statt.
Ab Dienstag, 07.01.25 sind wir wieder für Sie da.
Wir bedanken uns bei unseren Patienten und Patientinnen, Kunden und Kundinnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Bitte bringen Sie zu Ihren Terminen ein Handtuch mit. Dieses kann bei uns für die gesamte Dauer Ihrer Behandlungstermine in einem Fach hinterlegt werden.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine können Ihnen in Rechnung gestellt werden (gemäß § 615 BGB) mit einer Ausfallgebühr entsprechend der Heilmittelleistung.
Wichtige Info für Patienten mit einem Rezept der gesetzlichen Krankenkasse
Behandlungsbeginn
Wenn Sie vom Arzt Ihr Rezept erhalten haben, melden Sie sich bitte möglichst schnell bei uns an, da mit der Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rezeptausstellung begonnen werden muss. Verordnungen, die älter sind, können wir leider nicht annehmen.
Hat der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf vermerkt, muss bereits innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum mit der Behandlung begonnen werden.
Bitte beachten Sie auch, dass eine erfolgreiche Therapie nur dann gewährleistet ist, wenn Sie Ihre Termine regelmäßig in der vorgegebenen Frequenz (z.B. 1 - 3 Mal pro Woche s. Rezept) wahrnehmen können.
Behandlungen sollten nur in Ausnahmefällen unterbrochen werden.
Kommen Sie bitte immer 5 Minuten vor Ihrem Termin, damit wir pünktlich mit der Behandlung beginnen können.
Zuzahlung
Die Zuzahlung (= 10 % der Heilmittelkosten + 10,- Euro Rezeptgebühr) ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von dieser Pflicht befreit sind.
Wir als Heilmittelerbringer müssen die Gesamtzuzahlung bereits am ersten Tag der Behandlung kassieren.
Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung in unserer Praxis möglich ist.
Im Falle eines Behandlungsabbruches (wegen Krankheit) erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung.
Die Preislisten liegen für Sie in der Rezeption aus.